Barriere melden

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen überwacht periodisch, ob und inwiefern Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen. Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

Die Überwachungsstelle wurde im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2012 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentliche Stellen in § 10c des BGG NRW gesetzlich verankert und beim Kompetenzzentrum Barrierefreie IT (KBIT) beim Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) eingerichtet. Sie erreichen die Überwachungsstelle hier.

Grundlage für die zu prüfenden technischen Anforderungen bildet das Behindertengleichstellungsgesetzes NRW, die Barrierefreie-Informationstechnik Verordnung NRW (BITV NRW) sowie die maßgebliche europarechtliche harmonisierte Norm EN 301 549.